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Explosionsschutz für Mensch und Maschine

Das Thema Explosionsschutz hat seinen Ursprung im Bergbau. In einem bestimmten Verhältnis explosive Gemische aus Methan und Luft, die beim Abbau von Kohle entstehen, wurden bis in die zweite Hälfte des Jahrhunderts kontrolliert zur Explosion gebracht. Doch wie sieht es heutzutage aus?

Das Abfackeln von schlagenden Wetter ist dank technischer Errungenschaften und Schutzvorschriften nicht mehr nötig. Doch das Thema Explosionsschutz verliert trotz allem nicht an Brisanz. Anwendung findet er inzwischen nicht nur im Bergbau sondern auch in anderen Industrien, denn auch hier treten explosionsfähige Stoffe auf. Häufig zum Beispiel in der chemischen Industrie, bei der Förderung von Erdöl oder Erdgas oder in der Nahrungsmittelindustrie.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • wirtschaftlicher Anlagenbetrieb
  • kurze Inbetriebnahme/Service-Zeiten durch modulare Konzepte
  • Reduzierung von Betriebskosten durch wartungsfreie und vibrationsfeste Verbindungstechnik
  • Anpassungen schnell realisierbar durch optimalen Formfaktor und Vielfältigkeit

Eine explosive Mischung

In Kombination mit Sauerstoff erzeugen diese Stoffe eine „gefährliche explosionsfähige Atmosphäre“. Kommt dann ein Zündung durch eine heiße Oberfläche oder einen elektrischen Zündfunken hinzu, tritt der Fall auf, den es unter allen Umständen zu vermeiden gilt. Denn zumeist hat solch ein Ereignis das Potenzial mehreren oder vielen Menschen direkt zu schaden, ganz zu schweigen von den Auswirkungen für Umwelt und Produktionsanlagen. Schon seit vielen Jahren gibt es darum in Europa entsprechende Richtlinien und die darauf beruhende Gesetzgebung der Mitgliedstaaten: die ATEX (Atmosphere explosible) Richtlinien. Diese sind die 1999/92/EG für Anlagenbetreiber und die 2014/34/EU (bisher 94/9/EG) für die Gerätehersteller. Die wichtigsten Pendants zur europäischen ATEX auf dem amerikanischen Markt sind die entsprechenden Artikel zu „Hazardous classified locations“ (HazLoc) der NEC und CEC und für die Länder Russland, Kasachstan, Weißrussland die EAC Ex beziehungsweise das EAC (Eurasian Conformity) Konformitätsverfahren, das die alten GOST Einfuhrverfahren ablöst und sich inhaltlich sehr an die ATEX und CE anlehnt.

Explosionsschutz

Grundsätzlich unterscheidet man Maßnahmen des primären, sekundären und tertiären Explosionsschutzes: Die Maßnahmen des primären Explosionsschutzes zielen darauf ab, das Entstehen explosionsfähiger Atmosphären von vornherein zu verhindern oder einzuschränken. Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen sollen dazu dienen, die Entzündung explosionsfähiger Atmosphären zu verhindern – also potentielle Zündquellen vermeiden. Die Maßnahmen des tertiären Explosionsschutzes haben die Aufgabe, die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß zu beschränken. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, die jeder Analgenbetreiber für seine Anlage durchzuführen hat, muss sich der Betreiber also fragen, ob er – im Sinne des primären Explosionsschutzes – potentiell explosionsfähiges Material ersetzen kann, um eine Explosion von vornherein auszuschließen. Ist das nicht möglich, ist der Anlagenbetreiber gefordert, seine Anlage je nach Gefährdung in Bereiche einzuteilen und den Zugang zu kennzeichnen. Das Zonenmodell ist dazu die weltweit verbreiteste Methode und in der 1999/92/EG vorgeschrieben. In den USA und Kanada findet man häufig die Einteilung in sogenannte „Division“.

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Im Inneren des Tanks herschen andauernd explosionsfähige Atmosphären – er ist darum eine Bereich der Zone 0. Regelventile oder Entlüftungen werden als Zone 1 klassifiziert. Dort könnten im Normalbetrieb gelegentlich explosionsfähige Atmosphären auftrete. In der Zone 2 ist normalerweise nicht damit zu rechnen und wenn dann nur kurzzeitig.

Ex-Zonen

Beim Zonenmodell werden Anlagenbereiche je nach ihrer Gefährdung in die Zonen 0, 1 und 2 für Gasatmosphären und 20, 21 und 22 für Staubatmosphären eingeteilt. Im Rahmen seiner Risikoanalyse muss der Anlagenbetreiber beurteilen, wie häufig und für welche Zeiträume explosionsfähige Atmosphären in den verschiedenen Bereichen seiner Anlage auftreten können. Entsprechend muss er seine Anlage in diese Zonen einteilen. Zone 0 beziehungsweise Zone 20 ist dabei die gefährlichste (Abb. Tabelle Zonenbeschreibung). Ein Beispiel: Die Zoneneinteilung für einen Tank, der mit flüssigem Rohöl gefüllt ist und unter anderem über einen Druckschalter verfügt, könnte dann so aussehen, wie in unserer Abbildung zu sehen.

Geräteauswahl

Alle Geräte, die in Europa für explosionsfähige Atmosphären in den Zonen 0 und 1, beziehungsweise 20 und 21 eingesetzt werden sollen, müssen durch eine benannte Stelle zertifiziert werden und die Kennzeichnung tragen, die in der Baumusterprüfbescheinigung aufgeführt ist. Diese Kennzeichnung enthält die erforderlichen Informationen für den Einsatz in explosionsfähigen Bereichen. Sie gibt Auskunft über die Gerätegruppe und die Kategorie. Was die Gerätegruppe betrifft, sind Betriebsmittel in zwei Gruppen eingeteilt: Geräte für schlagwettergefährdete Grubenbaue (I) mit den Kategorie M1 und M2 und Geräte für alle anderen Anwendungen (II) mit den Kategorien 1, 2 und 3, jeweils mit dem Zusatz G für Gas oder D für Staub. Die Kategorie gibt Auskunft darüber, in welcher Zone das Betriebsmittel eingesetzt werden darf. Darüber hinaus enthält die Kennzeichnung Angaben zur Zündschutzart, zur Gas- bzw. Staubgruppe und der Temperaturklasse, sofern das Gerät einer Norm entsprechend geprüft wurde. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Explosion zu verhindern, die in den vergangenen Jahrzehnten sorgfältig erarbeitet und in entsprechenden Normen niedergeschrieben wurden. Für elektrische Betriebsmittel wurden dabei verschiedene Zündschutzarten definiert. Doch nicht jede Zündschutzart ist für alle Zonen geeignet. Die Zündschützart Ex n beispielsweise darf nur in der Zone 2 Anwendung finden. Die Zündschutzart Ex i (Eigensicherheit) hingegen ist für Betriebsmittel bis in Zone 0 erlaubt. Für unser Beispiel wählen wir die Eigensicherheit. Sie ist eine der beliebtesten und verbreitetsten Zündschutzarten.

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Eigensicherheit

Die Zündschutzart beruht auf dem Prinzip der Energiebegrenzung: Strom, Spannung und Leistungswerte eines Stromkreises, die beim Messen und Regeln in den explosionsfähigen Bereich gelangen, müssen so klein sein, dass sie weder Zündfunken erzeugen noch zu großer Erwärmung führen. Der eigensichere Stromkreis besteht also jeweils aus dem eigensicheren Betriebsmittel und dem zugehörigen Betriebsmittel. Letzteres ist außerhalb der Ex-Zonen installiert. Für unser Beispiel mit dem Öltank bedeutet das: Erstens, das eigensichere Betriebsmittel, nämlich der Sensor für den Druckschalter, muss für die Installation innerhalb der Zone 1 geeignet sein. Zweitens muss das mit dem Sensor verbundene nachfolgende Gerät, das zugehörige Betriebsmittel, sicherstellen, dass nicht mehr Energie zu dem Sensor gelangen kann als dieser verträgt, ohne sich zu erwärmen. Wie groß die Erwärmung sein darf, hängt nicht zuletzt von der Beschaffenheit der explosionsfähigen Atmosphäre ab. Also davon, wie hoch beziehungsweise niedrig die Zündtemperatur des eingesetzten Gases ist. Überdies muss durch die Energiebegrenzung sichergestellt werden, dass kein Zündfunke entstehen kann, beziehungsweise, dass ein möglicher Zündfunke unter der Zündenergie des eingesetzten Gases bleibt.

Verifikation der Eigensicherheit

Bei der Zündschutzart „Eigensicherheit“ gibt es einen weiteren wesentlichen Aspekt, der zu berücksichtigen ist: die Sicherheitstechnischen Daten; sie existieren für eigensichere Betriebsmittel und zugehörige Betriebsmittel. Die Angaben zu Ui, Ii, Pi, Ci und Li geben Auskunft über die maximalen Werte, die ein Gerät eingangsseitig verkraftet, ohne dass die Schutzfunktion des eigensicheren Stromkreises aufgehoben wird. Die Angaben zu Uo, Io, Po , Co und Lo geben die maximalen Ausgangswerte eines Betriebsmittels wieder. Der Vergleich dient dazu, sicherzustellen, dass keine nennenswerten Zünd- funken entstehen und dass sich die Oberfläche des eigensicheren Betriebsmittels nicht stärker erwärmt, als es für den zugelassenen Einsatz vertretbar wäre. Die Werte müssen miteinander verglichen werden. Dabei gilt die Bedingung, die in der Abbildung „Eigensicherheit und Verifikation“ dargestellt ist. Diesen Vergleich nennt man „Verifikation der Eigensicherheit“. Er muss wie alle anderen Unterlagen im Explosionsschutzdokument hinterlegt werden (siehe dazu Abbildung unten).

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Eigensicherheit und Verifikation

Zwei Zündschutzarten

Viele Geräte, besonders sogenannte zugehörige elektrische Betriebsmittel, die normalerweise außerhalb des Ex-Bereiches installiert werden müssen, haben häufig eine weitere Zulassung für die Installation in Zone 2. Die Kennzeichnungen sehen dann folgendermaßen aus:

Beispielkennzeichnung für die Installation in Zone 2:

Ex II 3 G Ex nA IIC T4 Gc

Beispielkennzeichnung für die Eigensicherheit, die bedeutet, das Gerät darf mit einem eigensicheren Sensor oder Aktor im Ex-Bereich verbunden werden, sofern die „Verifikation der Eigensicherheit“ dies zulässt:

Ex II (1) G [Ex ia Ga] IIC

Neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

Seit dem 20. April 2016 gilt die neue ATEX-Herstellerrichtlinie 2014/34/EU. Sie enthält neue Anforderungen bezüglich des Anwendungsbereichs, der Begrifflichkeiten, der Bereitstellung am Markt, der Akkreditierung von Prüfstellen und der Marktüberwachung. Die Herstellerpflichten hinsichtlich der Gerätekennzeichnung und der Benutzerinformationen wurden erweitert. Mit der neuen Explosionsschutzprodukte-Verordnung vom 6. Januar 2016 wurde die neue ATEX-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. „Grundsätzlich geht es bei der neuen ATEX-Richtlinie 2014/34/ EU um eine Anpassung der Richtlinie an die im Wesentlichen eher formalen Anforderungen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG, ohne die Richtlinie jedoch gegenüber der alten ATEX-Richtlinie 94/9/ EG substantiell zu ändern“, so die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI).Die gute Nachricht: Alle Geräte, die bis zum 19. April 2016 zertifiziert werden, müssen keiner erneuten Prüfung unterzogen werden. Die Richtlinie 2014/34/EU gilt lediglich für neue Produkte.

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Neue, eindeutige Regelung

Außerdem ist zu beachten: Die Anlagenbetreiber können unter Umständen zu „Herstellern“ werden und unterliegen damit ebenso der neuen ATEX-Richtlinie 2014/34/EU. Das bezieht sich auf die Eigenherstellung, die vorher oft nur als Installation betrachtet wurde. Was in der alten Richtlinie ein Graubereich war, ist in der neuen eindeutiger geregelt. Laut PTB sind alle Bereiche, die theoretisch auch in den Verkehr gebracht werden könnten, weil sie beispielsweise beweglich sind, als Eigenherstellung zu betrachten. Neben der Gefährdungsbeurteilung und dem Explosionsschutzdokument, sind dafür dann zusätzlich eine EG-Konformitätserklärung und EG-Baumusterprüfbescheinigung erforderlich. Die neue Explosionsschutzprodukte-Verordnung definiert den §5 „Allgemeine Pflichten des Herstellers“ so: „Der Hersteller stellt sicher, wenn er Produkte in den Verkehr bringt oder für eigene Zwecke erstmals verwendet, dass sie nach dem wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang II der Richtlinie 2014/34/EU entworfen und hergestellt wurden.“ Damit ist gemeint, dass die entsprechenden Unterlagen vor der Inbetriebnahme vollständig sein müssen. Für sogenannte „benannte“ Stellen resultieren aus der neuen ATEX-Richtlinie höhere Anforderungen unter anderem in Bezug auf Prüfmöglichkeiten und -equipment, die nun in Brüssel nachgewiesen werden müssen. Außerdem werden höhere Anforderungen an die Marktüberwachung gestellt. Die Marktaufsichtsbehörde wird gestärkt. Jeder Wirtschaftsakteur, auch der Händler, muss der Marktaufsichtbehörde Auskunft darüber geben können, von wem er ein Produkt bezogen und an wen er es verkauft, hat.

WAGO in der Praxis

Referenzen aus dem Explosionsschutz

WAGO setzt als Partner und Innovationsführer viele interessante Projekte um. Erfahren Sie, was wir für kreative und effiziente Lösungen im Bereich Prozess- und Verfahrenstechnik ermöglichen.

Explosives sicher abfüllen

Beim Abfüllen fließfähiger Medien gehört die Feige FILLING GmbH zu den Marktführern. Für die ATEX-Kategorie 1 konzipieren Sie Ex-Lösungen mit WAGO-Technik.

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Moderner Tunnelbau

Schmutz, Vibrationen, Hitze: Für die Steuerung ihres Mischladesystems hat die Demostene + Partner AG sich für eine WAGO-Lösungen entschieden, die alles abkann.

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Sicher unter Tage

Im Steinkohlebergbau dürfen nur Anlagen zum Einsatz kommen, von denen keine Zündgefahren ausgehen. HAZEMAG & EPR setzt deshalb auf WAGO-Controller.

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Ex-Schutz, modulare Prozessautomation und Prozess 4.0 – lesen Sie mehr über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der Branche.

Prozess 4.0

Prozesse digital transformieren und neu gestalten: WAGO ist Ihr verlässlicher Partner für die individuelle Entwicklung und Umsetzung.

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Modulare Prozessautomation

Modulare Anlagenkonzepte sind die Antwort auf sich ständig verändernde Marktanforderungen. WAGO unterstützt Sie bei der Entwicklung.

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WAGO in anderen Branchen

Automatisierungs- und Kontakttechnik von WAGO ist nicht nur im Bereich Prozess- und Verfahrenstechnik vertreten. Erfahren Sie, welche Lösungen WAGO in anderen Branchen bietet.

Marine & Offshore

Moderne Antriebstechnik, die Vernetzung von Teilsystemen – Automatisierung und Digitalisierung sind auf dem Schiff Standard.

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Energietechnik

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